Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderen den großen Bereich des Wirtschaftsrechts, das Arbeitsrecht, das Fremdenrecht, des Liegenschafts- und Wohnrecht, das Gesellschaftsrecht, die Vertretung vor Gericht sowie das Familienrecht.

Sollten wir uns in einer Causa nicht als Experten sehen, sagen wir es Ihnen ehrlich und empfehlen Sie an eine entsprechende Kapazität weiter.

Arbeitsrecht

Unser Tätigkeitsschwerpunkt im Familienrecht umfasst folgende Angelegenheiten:

  • gerichtliche Durchsetzung bzw. Abwehr von arbeitsrechtlichen Ansprüchen sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite
  • Errichtung und Überprüfung von Arbeitsverträgen aller Art
  • Durchführung von Kündigungsanfechtungsprozessen sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite
  • umfassende Unterstützung, Beratung etc. in sämtlichen Angelegenheiten des Arbeitsrechtes
slide4

Familienrecht

Unser Tätigkeitsschwerpunkt im Familienrecht umfasst folgende Angelegenheiten:

  • umfassende Beratung in sämtlichen Fragen betreffend Scheidung, Ehe- und Familienrechts
  • Ausarbeitung von Scheidungsvergleichen im Sinne des § 55a Ehegesetz
  • Vertretung in gerichtlichen Scheidungsverfahren
  • Vertretung im Aufteilungsverfahren
  • Vertretung in gerichtlichen Obsorgerechtsverfahren
  • Vertretung in gerichtlichen Besuchsrechtsverfahren
  • Vertretung in gerichtlichen Unterhaltsverfahren
  • Erstellung von Eheverträgen
slide4

Forderungseintreibung

Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es für Unternehmen enorm wichtig, Außenstände so rasch wie möglich einzutreiben um den Ausfall von Forderungen zu vermeiden. Bei der Eintreibung von Forderungen ist es wichtig rasch und effizient vorzugehen. Wer zuerst kommt – erhält meist noch seine Forderung.

Je eher Sie jetzt einen Anwalt beauftragen, umso größer sind Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Forderungseintreibung. Denn viele Schuldner kommen einer anwaltlichen Mahnung rasch nach, da sie drohende Kosten scheuen.

Zahlt der Schuldner trotz Mahnung nicht, ist die Forderung gerichtlich einzutreiben.

Für die Eintreibung von Geldforderungen in Österreich stellt das österreichische Recht mit dem Mahnverfahren ein bewährtes Verfahren zur Verfügung, das dem Kläger ermöglicht, die Forderungsbetreibung mit geringem Aufwand in einem standardisierten Verfahren gerichtlich abzuwickeln. Forderungen bis EUR 75.000,– kann der Kläger mittels Mahnklage gerichtlich geltend machen. Aufgrund dieser Mahnklage erlässt das Gericht zunächst ohne Verhandlung einen bedingten Zahlungsbefehl und stellt diesen dem Beklagten zu. Darin fordert das Gericht den Beklagten auf, die ungeprüfte Forderung zu bezahlen oder binnen 4 Wochen Einspruch gegen den Zahlungsbefehl zu erheben.
Unterbleibt ein Einspruch, wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und vollstreckbar und der Kläger kann die Zwangsvollstreckung (Exekutionsverfahren) einleiten. Welche Vermögenswerte in der Exekution gepfändet oder verwertet werden, hängt dabei vom Antrag des betreibenden Gläubigers ab. Neben den am weitesten verbreiteten Exekutionsmitteln, der Fahrnis- und Forderungsexekution (Gehaltsexekution), ist etwa auch die Exekution auf eine Internetdomain, auf Markenrechte, Gewerberechte oder Gesellschaftsanteile möglich.

Sie können entscheiden ob von meiner Kanzlei vor der Klage noch eine letzte Mahnung verschickt oder zur Beschleunigung der Angelegenheit sofort eine Klage bei Gericht eingereicht werden soll. Sollte der Schuldner trotz Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils (Zahlungsbefehls) nach wie vor nicht zahlen, wird von meiner Kanzlei sofort exekutive Schritte eingeleitet.
Inkassobüros müssen für eine gerichtliche Durchsetzung der betriebenen Forderungen Anwälte beauftragen. Bei uns erhalten Sie alles aus einer Hand: außergerichtliche und gerichtliche Betreibung bis hin zur Exekution Ihrer Forderung.
Wir sorgen dafür, dass Sie schnell zu Ihrem Geld kommen. So sparen Sie Zeit, Kosten und können sich ganz Ihrem Kerngeschäft widmen.

Unser Tätigkeitsschwerpunkt in der Forderungseintreibung umfasst folgende Angelegenheiten:

  • außergerichtliche und gerichtliche Betreibung der Forderung
  • Fahrnisexekution (Pfändung von Fahrnissen wie Einrichtungen, PKW etc)
  • Gehaltsexekution
  • Forderungsexekution
  • Zwangsverwaltung von Unternehmen und Liegenschaften
  • Zwangsversteigerung von Liegenschaften
  • Zwangsweise Pfandrechtsbegründung oder Zwangsversteigerung
slide4

Fremdenrecht

Das Fremdenrecht gehört zu einer der Kernkompetenz der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Mehmet Saim Akagündüz. Das Fremdenrecht gilt – auch unter Juristen – als eine schwierige Materie. Dies hat nicht nur mit ständig wachsender Zahl an Rechtsvorschriften, sondern auch mit der außerordentlichen Dynamik der Materie zu tun. Obwohl im Jahr 2006 die Regelung des Fremdenwesens neu erfolgt ist, sind seitdem zahlreiche Novellierungen ergangen. Das Fremdenrecht ist die häufigste novellierte Verwaltungsmaterie. Zusätzlich wird diese Rechtsmaterie auch von der europäischen Gesetzgebung bestimmt. Die ständige Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen führt unter der migrantischen Bevölkerung zu erheblicher Verunsicherung über ihren Aufenthaltsstatus. Folge der Komplexität dieser Rechtsmaterie sind Überlastung und Fehleranfälligkeit der Vollzugsbehörden.

Wir verfügen über umfassende Erfahrung im Fremdenrecht und stehen unseren Mandanten bei sämtlichen fremdenrechtlichen Problemstellungen beratend zur Vefügung. Beginnend von der Stellung eines Antrages auf Erteilung eines Aufenthaltstitels, deckt die Kanzlei schwerpunktmäßig auch Fragen des Zuganges zum Arbeitsmarkt und das Staatsbürgerschaftsverfahren ab.

Besondere und jahrelange Erfahrung verfügt der Kanzleigründer in der Erlangung der Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit für sogenannte Privatiers, der RWR-Karte für Schlüsselkräfte sowie Beschäftigungsbewilligungen für nach Österreich entsendete Fremde aus Drittstatten.

Unser Tätigkeitsschwerpunkt im Fremdenrecht umfasst folgende Angelegenheiten:

  • Verfassung von Höchstgerichtsrevisionen (VfGH und VwGH)
  • Vertretung vor den Verwaltungsgerichten (Verwaltungsgericht der Länder und Bundesverwaltungsgericht)
  • Vertretung im Verfahren zur Erteilung von Aufenthaltstiteln (Familiennachzug, RWR-Karte (Schlüsselkraft), Niederlassungsbewilligung- ausgenommen Erwerbstätigkeit etc)
  • Vertretung im fremdenpolizeilichen Verfahren
  • Vertretung vor dem Arbeitsmarktservice (Sicherungsbescheinigung, Beschäftigungsbewilligung)
  • Vertretung im Staatsbürgerschaftsverfahren
  • Schubhaftbeschwerden
  • Aufhebung von Aufenthaltsverboten, etc.
slide4

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht bildet eine weitere Kernkompetenz unserer Rechtsanwaltskanzlei. Wir beraten Sie über die für Ihr Anliegen richtige Rechtsform und begleiten Sie gesellschaftsrechtlich von der Gründung über notwendige Umstrukturierungs- bzw Umgründungsvorgänge bis hin zur Liquidation. Dazu gehört insbesondere die Erstellung sämtlicher Verträge sowie die Vertretung im Firmenbuchverfahren. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei Umfirmierungen, Abtretungen von Geschäftsanteilen, Sitzverlegungen, Geschäftsführerbestellungen bzw. – abberufungen sowie bei sonstigen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten.

Unser Tätigkeitsschwerpunkt im Gesellschaftsrecht umfasst folgende Angelegenheiten:

  • Gründung von Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH)
  • Gründung von Personengesellschaften (z. B. OG, KG)
  • Errichtung von Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften
  • Gesellschaftsvertragserrichtung und –änderungen
  • Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen
  • Laufende gesellschaftsrechtliche Beratung
  • Beratung von Organen (GmbH-Geschäftsführern)
  • Liquidation von Gesellschaften
  • Kapitalerhöhungen
  • Verträge zur Durchführung von GmbH-Anteilsabtretungen
  • Vertretung im Firmenbuchverfahren etc.
slide4

Liegenschaftsrecht

Das Liegenschaftsrecht bildet ebenso eine Kernkompetenz unserer Kanzlei. Zu unseren Schwerpunkten gehört die Beratung und Vertragserrichtung in allen Belangen im Zusammenhang mit Kauf, Schenkung, Miete, Pacht von Häusern, Wohnungen, Grundstücken, Gewerbeimmobilien und Land- und Forstwirtschaften sowie die Abwicklung von Bauträgerprojekten. Neben der Beratung und Vertragserrichtung erledigen wir die grundbücherliche Durchführung der notwendigen Verträge und die Treuhandabwicklung des Kaufpreises sowie die Besorgung der Genehmigungen nach den jeweiligen Grundverkehrsgesetzen.

Sämtliche Liegenschaftstransaktionen werden gemäß den allgemeinen Treuhandrichtlinien der Rechtsanwaltskammer Wien abgewickelt. Bei Bedarf erfolgt selbstverständlich auch eine direkte Kontaktaufnahme mit der finanzierenden Bank bzw. werden sämtliche rechtlichen Schritte, welche für eine Lastenfreistellung der Liegenschaft erforderlich sind, in die Wege geleitet.

Unser Tätigkeitsschwerpunkt im Liegenschaftsrecht umfasst folgende Angelegenheiten:

  • Errichtung von Liegenschaftsverträgen (Kaufverträge, Schenkungsverträge, Pfandrechtsverträge, Miet- und Pachtverträge) samt grundbücherlicher Durchführung
  • Abwicklung von Bauträgerprojekten und Errichtung, Überprüfung und grundbücherliche Durchführung von Bauträgerverträgen
  • sämtliche Treuhandabwicklungen
  • Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer und Immobilienertragsteuer
  • Vornahme von Lastenfreistellungen
  • grundbücherliche Eintragung von Pfandrechten im Rahmen von Finanzierungen, etc.
  • Errichtung von Vereinbarungen betreffend Wohnrechtseinräumung, Einräumung von Belastungs- und Veräußerungsverboten, Vorkaufsrechten, etc.
  • Errichtung bzw. Überprüfung von Benützungsvereinbarungen betreffend im Miteigentum stehender Liegenschaften
  • sämtliche Vereinbarungen betreffend im Wohnungseigentum stehender Liegenschaften
  • umfassende Unterstützung, Beratung, etc. in sämtlichen Angelegenheiten des Liegenschaftsrechtes
  • Vertretung vor der Grundverkehrsbehörde
  • Vertretung im Grundbuchsverfahren
slide4

Miet- und Wohnrecht

In unsere Kernkompetenz fällt auch das Miet- und Wohnrecht. Zu unserem Leistungsspektrum gehört unter anderem die Überprüfung bzw. Ausarbeitung von Miet- und Pachtverträgen sowohl auf Mieter (Pächter)- als auch auf Vermieter (Verpächter)seite, eine umfassende Beratung in allen Fragen betreffend Mietrechtsgesetzes und Wohnungseigentumsgesetzes sowie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in sämtlichen miet- und wohnrechtlichen Angelegenheiten.

Unser Tätigkeitsschwerpunkt im Miet- und Wohnrecht umfasst folgende Angelegenheiten:

  • Errichtung und rechtliche Überprüfung von Mietverträgen aller Art
  • Vertretung in Aufkündigungsverfahren bzw. Räumungsverfahren sowohl auf Mieter- als auch auf Vermieterseite
  • Forderungsbetreibung gegen säumige Mieter
  • Vertretung in Schlichtungsstellenverfahren sowohl auf Mieter- als auch auf Vermieterseite
  • vorausschauende Überprüfung von Mietverhältnissen samt Überprüfung mietrechtlicher Auswirkungen bei gesellschaftsrechtlicher Umstrukturierung
  • Betreibung von Betriebskostenrückständen bei säumigen Wohnungseigentümern samt Anmerkung von Vorzugspfandrechten
  • Begründung von Wohnungseigentum, Parifizierungen
  • umfassende Unterstützung, Beratung, etc. in sämtlichen Angelegenheiten des Miet- und Wohnrechtes
slide4

Prozessrecht und Prozessführung

In einem Gerichtsverfahren benötigen Sie erfahrene und kompetente Hilfe. Wir begleiten und beraten Sie in den verschiedensten Gerichtsprozessen und bereinigen Streitigkeiten durch kompetentes Führen außergerichtlicher Verhandlungen oftmals schon im außergerichtlichen Stadium. Oftmals ist der Gang zu Gericht jedoch nicht vermeidbar. In diesem Fall benötigen Sie erfahrene und kompetente Hilfe. Der Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen, kann dabei Ihr Anwalt sein. Gerichtsverfahren werden oftmals nicht gewonnen oder verloren, weil eine Partei Recht oder Unrecht hat, sondern die Lage des Gerichtsverfahrens unrichtig eingeschätzt wird oder nicht alles Vorbringen erstattet und alle zum Obsiegen nötigen Beweise angeboten werden – auch auf diesem Weg begleiten wir unsere Mandanten engagiert und kompetent.

Unser Tätigkeitsschwerpunkt im Prozessrecht umfasst folgende Angelegenheiten:

  • Führen von Vergleichsgesprächen im außergerichtlichen Stadium
  • Vertretung vor Gericht im streitigen Verfahren
  • Vertretung vor Gericht im außerstreitigen Verfahren
  • Vertretung vor Schlichtungsstellen
slide4

Schadenersatzrecht

Wir unterstützen Sie bei der außergerichtlichen als auch gerichtlichen Durchsetzung sowie bei der Abwehr von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen unter Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlichen Interessen.

Unser Tätigkeitsschwerpunkt im Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht umfasst folgende Angelegenheiten:

  • Vertretung in sämtlichen strittigen Zivilverfahren
  • außergerichtliche Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen (Schadenersatz, etc.) jeder Art
  • Abwehr von Schadenersatz-, Gewährleistungs- und sonstigen zivilrechtlichen Ansprüchen vor Gericht
slide4

Sozialrecht

Unser Tätigkeitsschwerpunkt im Familienrecht umfasst folgende Angelegenheiten:

  • gerichtliche Durchsetzung sozialrechtlichen Ansprüchen (Pension)
  • umfassende Unterstützung, Beratung, etc. in sämtlichen Angelegenheiten des Sozialrechts
slide4

Sportrecht

Auch wenn es in der täglichen Ausübung niemanden bewusst wird, berührt Sport zahlreiche Rechtsgebiete, wie etwa Vertragsrecht, Schadenersatzrecht oder Vereinsrecht. Sport ist nicht nur pures Vergnügen und Entertainment – er ist auch mit vielfältigen geschäftlichen Interessen verbunden.

Vor diesem Hintergrund beraten wir Einzel- und Mannschaftssportler ebenso wie Sponsoren, Manager oder Sportvereine und unterstützen Sie bei der Gestaltung von Wettkampf- und Sponsorenverträgen, Vermittlungsverträgen und Spielerverträgen.

Unser Tätigkeitsschwerpunkt im Sportrecht umfasst folgende Angelegenheiten:

  • Fußball- und Transferrechte
  • Schadenersatz im Zusammenhang mit Sportverletzungen und Sportveranstaltungen
  • Verfahren vor Verbands- und Schiedsgerichten
  • Spielerverträge, Athletenvereinbarungen
  • Gründung und Auflösung von Vereinen
  • Vereins- und Funktionärshaftung
slide4

Verkehrsrecht

Ein Verkehrsunfall kann schnell passieren – umso unangenehmer ist es, wenn Sie sich danach mit weiteren Ärgernissen befassen müssen. Überlassen Sie bei einem Verkehrsunfall die Klärung von Schuldfragen, Schadenersatzansprüchen und Schmerzengeld ruhigen Gewissens Ihrem Anwalt.

Wir beraten Sie umfassend im Schadensfall und vertreten Ihre Rechte gegenüber Versicherungen und Behörden, betreiben Ihre Schadenersatzansprüche (zum Beispiel Schmerzengeld, Verdienstentgang oder Reparaturkosten), wehren gegnerische Schadenersatzforderungen ab und vertreten Sie in einem eventuellen Straf- oder Zivilverfahren.

Unser Tätigkeitsschwerpunkt im Verkehrsrecht umfasst folgende Angelegenheiten:

  • Vertretung gegenüber Versicherungen
  • außergerichtlichen Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen jeder Art (Schmerzengeld, Verdienstentgang oder Reparaturkosten etc)
  • bei der Abwehr von Schadenersatz-, Gewährleistungs- und sonstigen zivilrechtlichen Ansprüchen vor Gericht
slide4

Vertragsrecht

Im Bereich der Vertragsgestaltung prüfen wir, ob Formvorschriften einzuhalten sind und errichten einen den Bedürfnissen des Mandanten individuell angepassten Vertrag. Ebenso wird die Beglaubigung und Vergebührung von uns veranlasst.

Unser Tätigkeitsschwerpunkt im Vertragsrecht umfasst folgende Angelegenheiten:

  • Errichtung von Liegenschaftskaufverträgen
  • Errichtung von Schenkungs- und Übergabsverträge
  • Errichtung von Bauträgerverträgen
  • Errichtung von Gesellschaftsverträgen
  • Errichtung von Abtretungsverträgen
  • Errichtung von Unternehmenskaufverträgen
  • Errichtung von Miet- und Pachtverträgen
  • Errichtung von arbeitsrechtlichen Verträgen
  • Vorsorgevollmachten
  • Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, etc.
slide4

Verwaltung- und Verfassungsrecht

Unser Tätigkeitsschwerpunkt im Verwaltungs- und Verfassungsrecht umfasst folgende Angelegenheiten:

  • Baurecht
  • Führerscheinentzug
  • Gewerberecht und Betriebsanlagengenehmigung
  • Revision an den Verfassungs- und Verwaltungsgerichthof
  • Vertretung vor Behörden und den Verwaltungsgerichten
slide4

Wirtschaftsrecht

Unser Tätigkeitsschwerpunkt im Wirtschaftsrecht umfasst folgende Angelegenheiten:

  • Beratung und Vertretung von Unternehmen in allen zivil- und unternehmensrechtlichen Angelegenheiten
  • Beratung und Vertretung von Unternehmen in allen streitigen und außerstreitigen Angelegenheiten
  • Gestaltung und rechtliche Prüfung von Verträgen aller Art
  • Beratung und Vertragsgestaltung bei An- und Verkauf von Unternehmen
  • Erstellung und Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
slide4

Zivilrecht

Unser Tätigkeitsschwerpunkt im Zivilrecht umfasst folgende Angelegenheiten:

  • Nachbarrecht
  • Besitzstörung
  • Reiserecht
  • Verbraucherrecht
  • sonstige rechtliche Fragen des täglichen Lebens
slide4