Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es für Unternehmen enorm wichtig, Außenstände so rasch wie möglich einzutreiben um den Ausfall von Forderungen zu vermeiden. Bei der Eintreibung von Forderungen ist es wichtig rasch und effizient vorzugehen. Wer zuerst kommt – erhält meist noch seine Forderung.
Je eher Sie jetzt einen Anwalt beauftragen, umso größer sind Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Forderungseintreibung. Denn viele Schuldner kommen einer anwaltlichen Mahnung rasch nach, da sie drohende Kosten scheuen.
Zahlt der Schuldner trotz Mahnung nicht, ist die Forderung gerichtlich einzutreiben.
Für die Eintreibung von Geldforderungen in Österreich stellt das österreichische Recht mit dem Mahnverfahren ein bewährtes Verfahren zur Verfügung, das dem Kläger ermöglicht, die Forderungsbetreibung mit geringem Aufwand in einem standardisierten Verfahren gerichtlich abzuwickeln. Forderungen bis EUR 75.000,– kann der Kläger mittels Mahnklage gerichtlich geltend machen. Aufgrund dieser Mahnklage erlässt das Gericht zunächst ohne Verhandlung einen bedingten Zahlungsbefehl und stellt diesen dem Beklagten zu. Darin fordert das Gericht den Beklagten auf, die ungeprüfte Forderung zu bezahlen oder binnen 4 Wochen Einspruch gegen den Zahlungsbefehl zu erheben.
Unterbleibt ein Einspruch, wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und vollstreckbar und der Kläger kann die Zwangsvollstreckung (Exekutionsverfahren) einleiten. Welche Vermögenswerte in der Exekution gepfändet oder verwertet werden, hängt dabei vom Antrag des betreibenden Gläubigers ab. Neben den am weitesten verbreiteten Exekutionsmitteln, der Fahrnis- und Forderungsexekution (Gehaltsexekution), ist etwa auch die Exekution auf eine Internetdomain, auf Markenrechte, Gewerberechte oder Gesellschaftsanteile möglich.
Sie können entscheiden ob von meiner Kanzlei vor der Klage noch eine letzte Mahnung verschickt oder zur Beschleunigung der Angelegenheit sofort eine Klage bei Gericht eingereicht werden soll. Sollte der Schuldner trotz Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils (Zahlungsbefehls) nach wie vor nicht zahlen, wird von meiner Kanzlei sofort exekutive Schritte eingeleitet.
Inkassobüros müssen für eine gerichtliche Durchsetzung der betriebenen Forderungen Anwälte beauftragen. Bei uns erhalten Sie alles aus einer Hand: außergerichtliche und gerichtliche Betreibung bis hin zur Exekution Ihrer Forderung.
Wir sorgen dafür, dass Sie schnell zu Ihrem Geld kommen. So sparen Sie Zeit, Kosten und können sich ganz Ihrem Kerngeschäft widmen.
Unser Tätigkeitsschwerpunkt in der Forderungseintreibung umfasst folgende Angelegenheiten:
- außergerichtliche und gerichtliche Betreibung der Forderung
- Fahrnisexekution (Pfändung von Fahrnissen wie Einrichtungen, PKW etc)
- Gehaltsexekution
- Forderungsexekution
- Zwangsverwaltung von Unternehmen und Liegenschaften
- Zwangsversteigerung von Liegenschaften
- Zwangsweise Pfandrechtsbegründung oder Zwangsversteigerung